Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung (HWO)

In einem wichtigen Schritt auf meinem Weg zur Selbstständigkeit habe ich erfolgreich die Prüfung zur Erlangung einer Ausnahmebewilligung nach § 8 der Handwerksordnung (HWO) bei der Handwerkskammer Bielefeld absolviert. Diese Bewilligung ist nicht nur ein formeller Akt, sondern ein entscheidender Schritt, der mir das Recht gibt, meine eigene Bäckerei in Deutschland zu eröffnen.

Was ist § 8 der Handwerksordnung?

Der § 8 der Handwerksordnung regelt die Ausübung von handwerklichen Berufen und sieht vor, dass bestimmte Handwerksbetriebe, wie z.B. Bäckereien, eine Meisterprüfung benötigen. Die Ausnahmebewilligung jedoch erlaubt es mir, ohne die traditionelle Meisterprüfung selbstständig zu arbeiten, vorausgesetzt, ich kann nachweisen, dass ich das notwendige Fachwissen und die praktische Erfahrung besitze. Diese Regelung zielt darauf ab, Kreativität und Unternehmergeist zu fördern und die Gründung von kleinen Betrieben zu unterstützen.

Der Prüfungsprozess

Der Weg zur Ausnahmebewilligung war herausfordernd und erforderte ein tiefes Verständnis für das Handwerk sowie Kenntnisse in betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten. Während der Prüfung wurde mein Wissen über die Herstellung von Brot, Kleingebäck, Feingebäck, Torten, Schokoladen, die Nutzung der verschiedenen Techniken sowie die Anforderungen an Hygienestandards und Lebensmittelsicherheit gründlich evaluiert.

Dank meiner fundierten Ausbildung in der Bäckerei Arnd Erbel und der wertvollen praktischen Erfahrungen, die ich dort sammeln konnte, sowie meinen Areitserfahrungen nach meiner Ausbildung, war ich gut vorbereitet auf diese Prüfung.

Bedeutung der Bewilligung für meine Bäckerei

Mit der Erteilung der Ausnahmebewilligung habe ich nun die Möglichkeit, meine eigene Bäckerei zu eröffnen und meine Vision von ehrlichem und hochwertigem Sauerteigbrot zu verwirklichen. Diese Freiheit gibt mir die Möglichkeit, kreative Rezepturen zu entwickeln und die Philosophie einer nachhaltigen und regionalen Herstellung umzusetzen.

Durch die Erlaubnis zur Gründung kann ich auch talentierte Bäcker*innen anstellen und klares handwerkliches Wissen weitergeben, was für mich besonders wichtig ist. Es ist mehr als nur ein Beruf für mich – es ist eine Leidenschaft, die ich mit anderen teilen möchte.

Fazit

Die Ausnahmebewilligung nach § 8 der HWO ist ein bedeutender Meilenstein auf meinem Weg in die Selbstständigkeit. Sie ermöglicht es mir, meine eigenen Ideen und Konzepte in die Tat umzusetzen und gleichzeitig die Tradition des Handwerks zu leben. Ich bin gespannt auf die Reise, die vor mir liegt und freue mich darauf, euch bald in meiner Bäckerei willkommen zu heißen!

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